Reisende vertreten oft fälschlich die Ansicht, dass sich bei einem Kurzurlaub eine Reiserücktrittsversicherung nicht lohnt. Da jedoch der Versicherungsbeitrag anhand der Höhe der Reisekosten veranschlagt wird, sollten Kurzreisen ebenso abgesichert werden wie längere Urlaubsreisen. Erst recht, weil der Versicherungsbeitrag für die Reiseabsicherung bei einer Kurzreise so niedrig ist, sollte keinesfalls auf den adäquaten Versicherungsschutz verzichtet werden. Insbesondere auch deshalb, weil die Risiken von Ausfall oder anderen Ereignissen nicht weniger sind, nur weil es sich um eine kurze Reise handelt. Da Kurzurlauber meist mehrmals im Jahr eine Wochenendreise oder einen Kurztrip planen, lohnt es sich absolut, sogar eine Jahresreiserücktrittversicherung näher anzuschauen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Versicherungsvergleich machen.

Reiserücktrittsversicherung und Jahresreiserücktrittsversicherung decken eine ganze Menge an unterschiedlichen Ereignissen ab. Zwar können diese je nach gewähltem Versicherungspaket und anbieterabhängig variieren, jedoch werden zumeist Ereignisse aus den Bereichen Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reisegepäck mit der Reiseversicherung abgesichert. Bei Reiserücktritt und Reiseabbruch beim Kurzurlaub kommt die Versicherung für die nicht beanspruchten Urlaubstage auf. Zudem werden auch etwa notwendige zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten und bei Reiserücktritt auch Stornokosten von der Versicherung übernommen, wenn ein Schadensfall eintritt. Das Leistungspaket kann sich auch auf den zusätzlichen und nachgewiesenen höheren Aufwand für Verpflegung ausdehnen. Auch leistet das Versicherungsunternehmen Hilfestellung bei Organisation und Buchung von Reise und Unterkunft, wenn die Versicherung aufgrund eines Versicherungsereignisses in Anspruch genommen werden muss. Bei Abschluss einer Versicherung ist es wichtig, dass Sie im Versicherungspaket genau vergleichen, wie hoch die Leistungen ausfallen, die der Versicherungsgeber im Schadensfall erbringt und welche Leistungen im Paket enthalten sind. Der Versicherungsvergleich ist unerlässlich, weil die Tarife von Anbieter zu Anbieter ebenso verschieden sind, wie die Leistungen auch. Mitreisende Kinder müssen in der Regel gesondert mit in die Versicherungspolice integriert werden, da nur für die Personen Ersatzleistungen gewährt werden, die auch tatsächlich im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Sie können zudem zwischen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.

Wie bereits erwähnt sollten Sie als Kurzurlauber, der jährlich mehrere Kurztrips plant, über eine Jahresreiserücktrittsversicherung nachdenken. Sie leistet im Notfall wie die einmalige Reiserücktrittversicherung und unterscheidet sich im Grunde nur darin, dass sie alle Reisen innerhalb eines Jahres absichert. Für die Beitragsbemessung geben Sie einen Mittelwert der Reisekosten an und so ist jeder Kurzurlaub innerhalb des versicherten Jahres bis zur Höhe des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes abgesichert. Da Kurzreisen allgemein günstiger sind, als mehrwöchige Urlaube, können Sie den langen Jahresurlaub separat mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung versichern. So stellen Sie auch für eine mehrwöchige Reise sicher, dass die Versicherungssumme im Notfall ausreichend abdeckt. Dennoch haben Sie die Sicherheit, dass über die Jahresreiserücktrittsversicherung dennoch jeder Kurzurlaub abgesichert ist. Wie auch bei der Einmalversicherung gilt auch bei der Jahresversicherung, dass Sie vor Abschluss einen Versicherungsvergleich vornehmen sollten. Richtig versichert können Sie sich auf Ihren Urlaub an der Nordsee freuen und entspannt die Reise in den Norden antreten.